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Glossar: (Digitale) Identität
Duden Universalwörterbuch
Iden|ti|tät, die, - [spätlat. identitas, zu lat. idem = derselbe]: 1. a) Echtheit einer Person od. Sache; völlige Übereinstimmung mit dem, was sie ist od. als was sie bezeichnet wird: jmds. I. feststellen, klären, bestreiten, bestätigen; seine I. hinter einem Pseudonym verbergen; für jmds. I. bürgen, […] 2.) völlige Übereinstimmung mit jmdm., etw. in Bezug auf etw.; Gleichheit: die I. des Verhafteten mit dem Entführer; die chem. I. des Theins und des Koffeins.
Quelle: Duden Deutsches Universalwörterbuch.
BITKOM
Eine Identität ist eine in ihrem Verwendungskontext eindeutige, wiedererkennbare Beschreibung einer natürlichen oder juristischen Person oder eines Objektes z. B. Personengruppe, Unternehmen, Rechner, Programm, Datei. Eine Identität setzt sich zusammen aus:
- Attributen zur Charakterisierung der Person / des Objektes sowie
- einem in seinem Gültigkeitsbereich eindeutigen Identitätsbezeichner (z. B. Personalnummer im Unternehmen, Rechner-Nummer)
Eine digitale Identität ist eine Identität, die von einem Rechner verstanden und verarbeitet
werden kann. Die digitale Identität entsteht, indem Attribute einer natürlichen Person oder eines Objektes in einem Rechner in elektronischer Form sicher registriert werden. Man spricht daher auch vom Identitäts-Lieferanten (engl. Identity Provider, kurz IdP).
Quelle: BITKOM (Hrsg.) (2005): Web Identitäten. Begriffsbestimmungen und Einführung in das Thema. S. 6f. (Download: http://www.bitkom.org/files/documents/Bitkom_Leitfaden_WebID_final_31.10.2005.pdf, Stand vom 30.10.2007)
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