Weiter Gegenwind für Vorratsdatenspeicherung

Die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen zur Vorratsspeicherung von Internet- und Telefondaten bewegen nach wie vor die Gemüter. Und nicht nur die von Sachverständigen, sondern auch die der Betroffenen selbst, der Bürger. Das zeigte die Demonstration vom 22. September in Berlin, an der sich rund 15.000 Menschen beteiligten.

Die Kundgebung, initiiert vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, richtete sich gegen den „Überwachungswahn“ von Staat und Wirtschaft. Nach Angaben der Veranstalter war sie die größte Datenschutzdemonstration seit zwanzig Jahren.

Doch das sind nicht die einzigen Aktivitäten, die ein Zeichen gegen Vorratsdatenspeicherung und Online-Durchsuchungen setzen sollen. Geplant sind auch konkrete juristische Maßnahmen, z.B. eine Verfassungsbeschwerde, die in Vorbereitung ist. Auch bei der EU soll Beschwerde eingelegt werden: gegen die EU-Richtlinie zur Aufzeichnung von Nutzerspuren.

Unterdessen bestätigt ein neues Rechtsgutachten, dass der Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung gegen das Grundgesetz verstößt: Er verletzt nicht nur das Fernmeldegeheimnis, sondern auch das Recht der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung.

Das Gutachten wurde von der Stiftervereinigung der Presse in Auftrag gegeben. Journalistenorganisationen und Medienverbände sehen durch die Regierungsvorhaben die Pressefreiheit bedroht, denn die gesamte Kommunikation von Journalisten ist von den Planungen betroffen. Insbesondere der Quellen- und Informantenschutz wäre nicht mehr gewährleistet. Der Überwachungsstaat lässt grüßen.

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